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Anwältin für Familienrecht in Bühl zum Trennungsunterhalt

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Eine Ehe ist eine Ehe – auch ohne gemeinsames Eheleben. Anwältin für Familienrecht informiert

BÜHL. Was macht eine Ehe aus? Mit dieser Frage hat sich im weitesten Sinne eine aktuelle Entscheidung im Familienrecht befasst. Im vorliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof (BHG) über Ansprüche auf Trennungsunterhalt entscheiden, obwohl die Ehe kurz und arrangiert war, in getrennten Haushalten und ohne sexuellen Kontakt gelebt wurde. „Der BGH hat klargestellt: Auch in einer arrangierten Ehe, die augenscheinlich nicht praktiziert und gemeinsam gelebt wurde, gibt es einen Anspruch auf Trennungsunterhalt“, kommentiert die Anwältin für Familienrecht in Bühl, Susanne Cronauer, die Entscheidung. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nach Einschätzung des BGH nicht voraus, dass es ein Zusammenleben und gemeinsames Wirtschaften gegeben habe. (Beschl. v. 19.02.2020, Az. XII ZB 358/19).

Trennungsunterhalt – Anwältin für Familienrecht in Bühl schildert aktuelle Entscheidung

Im vor dem BGH verhandelten Fall ging es um eine arrangierte Ehe zwischen Partnern mit einem indischen kulturellen Hintergrund. Die Frau lebte bei ihren Eltern und arbeitete bei einer Bank in Frankfurt. Der Mann lebte und arbeitet als Wertpapierhändler in Paris. Nach der Eheschließung im August 2017 blieb es bei den getrennten Wohnungen. Geplant war zunächst ein gemeinsames Leben in Paris, das jedoch nicht verwirklicht wurde. Ein Jahr später lebte das Paar praktisch getrennt. Die Absicht, ein gemeinsames Leben in Paris zu führen, sieht der BGH als Einvernehmen mit Blick auf eine eheliche Lebensgemeinschaft und begründet damit den Anspruch der Ehefrau auf Trennungsunterhalt.

Anwältin für Familienrecht in Bühl: Anwaltliche Beratung zum Trennungsunterhalt wichtig

Susanne Cronauer, die eine langjährig etablierte Anwaltskanzlei für Familienrecht für die Region Bühl leitet, empfiehlt getrenntlebenden Paaren, die sich scheiden lassen wollen, sich in Fragen des Trennungsunterhaltes anwaltlich beraten zu lassen. „Der Trennungsunterhalt wird in der Regel nur während des Trennungsjahres gezahlt und auch nur dann, wenn beide Partner sehr unterschiedliche Einkommensverhältnisse haben. Das ist z.B. dann der Fall, wenn einer der Partner nicht berufstätig war, der andere schon. Auf diesen Unterhalt hat der finanziell schlechter gestellte Partner auch dann einen Anspruch, wenn ein Ehevertrag den Trennungsunterhalt ausschließt. In diesem Fall ist der Vertrag unwirksam. Letztlich geht es immer um den konkreten Einzelfall“, betont Susanne Cronauer.

Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.

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