StartGesundheit und WellnessDas kann und darf eine polnische Haushaltshilfe

Das kann und darf eine polnische Haushaltshilfe

Haushaltshilfen aus Polen gibt es viele in Deutschland. Oft kümmern Sie sich um ältere und kranke Menschen. In Polen und anderen osteuropäischen Staaten herrscht eine hohe Arbeitslosigkeit, was viele auch aufgrund der höheren Verdienstmöglichkeiten veranlasst, in Deutschland zu arbeiten. Bei den Kranken und Pflegebedürftigen nimmt die polnische Haushaltshilfe nicht selten auch pflegerische Aufgaben wahr. So geschieht dies auf völlig legale Weise im Rahmen der sogenannten 24 Stunden Betreuung, bei der polnische Haushalts- und Betreuungskräfte gesetzeskonform entsendet werden und im deutschen Haushalt die verschiedensten Arbeiten ausführen.

In erster Linie kümmert sich die Haushaltshilfe naturgemäß um die Reinigung und Pflege von Wohnung oder Haus. Sie reinigt die Räume, übernimmt das Waschen und Bügeln, putzt die sanitären Anlagen und ist auf Wunsch auch für die Zubereitung der Mahlzeiten zuständig. Zu diesem Zweck kann die Haushaltshilfe auch beauftragt werden, den Einkauf durchzuführen. Hier empfiehlt es sich, ein Haushaltsbuch zu führen und Belege zu sammeln, um Missverständnissen vorzubeugen.

Generell gilt, dass einer Haushaltshilfe alle Arbeiten im Haushalt übertragen werden können, die zumutbar sind. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Haushaltshilfe auch die Blumen auf dem Balkon oder im Garten gießen und pflegen kann, aber nicht über Stunden das Unkraut aus Fugen kratzen muss.

Grundpflege – keine Fachpflege

In der 24 Stunden Betreuung werden Haushalts- und Pflegehilfen nahezu ausschließlich in Haushalten von Senioren, Kranken und Pflegebedürftigen eingesetzt. Dort verrichten sie nach Absprache die Aufgaben, die ihre Auftraggeber wegen eigener gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr selber ausführen können. Hierzu gehören auch Aufgaben aus der Grundpflege, also beispielsweise bei der Körperhygiene. Die Betreuungskraft hilft beim Waschen, Duschen, Baden, Frisieren, Ankleiden und bei vielen alltäglichen Dingen mehr. Auch die Hilfeleistung beim Toilettengang oder Lagern und Umlagern kann im Betreuungsvertrag vereinbart werden. Wenn es erforderlich sein sollte, kann auch Nachtarbeit ausgemacht werden, falls in der Nacht Toilettengänge zu erfolgen haben. Das Personal aus der 24 Stunden Betreuung lebt auch aus diesem Grund für die Dauer des Betreuungsvertrages mit im Haushalt, sodass separate Anreisen entfallen.

Was Pflege- und Haushaltshilfen in der Regel jedoch nicht übernehmen können – und dürfen – fällt in den Bereich der medizinischen Fachpflege. Zu Maßnahmen aus der medizinischen Fachpflege gehört zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen sowie die Übernahme von Wundpflege oder Dekubitus-Pflege. Derartige Maßnahmen sollten auch aus haftungsrechtlichen Gründen ausnahmslos von examiniertem Pflegepersonal ausgeführt werden.

Seriöse Anbieter aus dem Bereich der 24 Stunden Betreuung bieten Leistungen aus der medizinischen Fachpflege gar nicht erst an, sondern weisen darauf hin, dass das alternative Betreuungskonzept sehr gut mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert werden kann. So lassen sich Leistungen im hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich mit den notwendigen medizinischen Pflegeleistungen verknüpfen.

24 Stunden Betreuung – nicht rund um die Uhr

Viele Anbieter für das Konzept der 24 Stunden Betreuung werben mit dem „Rund um die Uhr“-Slogan. Bei gesetzesmäßigen Betreuungsangeboten ist dies jedoch nicht ganz richtig. Zwar lebt die jeweils eingesetzte Haushaltshilfe aus Polen mit im deutschen Haushalt, aber sie arbeitet naturgemäß nicht 24 Stunden am Tag. Auch hier muss zwischen Arbeitszeit und Ruhe- bzw. Freizeit unterschieden werden. Pausen am Morgen und Mittag sollten ebenfalls respektiert werden.

Um dennoch eine möglichst durchgehende Betreuung zu gewährleisten, können sich die Haushalthilfen mit den Familienangehörigen absprechen. In der Praxis wird es häufig so gehandhabt, dass dann an dem einen freien Tag oder den zwei halben freien Tage in der Woche die Betreuung durch einen Angehörigen übernommen wird. Potenzielle Mehrarbeit der Haushaltshilfe lässt sich in der Regel ebenfalls auf diese Weise flexibel ausgleichen.
Das Konzept der 24 Stunden Betreuung basiert demnach auf der fast durchgängigen Anwesenheit, sodass auch im Notfall immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Weitere Informationen:

https://www.24stundenbetreut.com/

Bereits seit 2006 bietet CareWork legal und zuverlässig die sogenannte 24 Stunden Betreuung für Senioren und Pflegebedürftige in Privathaushalten an. Als erstes Unternehmen in der Branche lässt sich CareWork jährlich die Qualität der Dienstleistung durch den TÜV-Rheinland mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigen.

Kontakt
CareWork Sp.zo.o. Sp.k.
Michael Gomola
ul. Glogowska 84
60-741 Poznan
08000 180 100
service@24stundenbetreut.com
https://www.24stundenbetreut.com

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