Nach Safe Harbor verliert auch das Privacy Shield seine Rechtsgrundlage
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden und nach dem gescheiterten Safe Harbor- auch das sogenannte Privacy Shield-Abkommen, das den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelt, für unzulässig erklärt. Unternehmen, die persönliche Kundendaten bisher Microsoft, Amazon oder Google anvertraut haben, müssen reagieren.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist unter anderem der sogenannte US Cloud Act, der amerikanischen Behörden Zugriff auf die Clouds von US-Hyperscalern erlaubt – selbst dann, wenn die Daten deren Kunden gehören und außerhalb der USA gespeichert sind. Auf diese Weise können europäischen Datenschutzstandards unterlaufen werden.
Das Gerichtsurteil des EuGH setzt viele Unternehmen hierzulande unter Handlungsdruck. Zwar wurde entschieden, dass sogenannte Standardvertragsklauseln rechtens sind, jedoch im Einzelfall geprüft werden müssen. „Für Unternehmen mit einer Datenverarbeitung in den USA entsteht durch dieses Urteil massive Rechtsunsicherheit. Wer bislang allein auf Basis des Privacy Shield Daten verarbeitet hat, muss zumindest auf die Standardvertragsklauseln umstellen – andernfalls droht ein Daten-Chaos“, warnt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Branchenverband Bitkom. Wie und wann neuen Vereinbarungen zwischen der EU und den USA wieder Rechtssicherheit herstellen werden, ist derzeit völlig offen.
Nach einer aktuellen Umfrage des Beratungsunternehmens Sopra Steria und dem F.A.Z.-Institut begrüßen inzwischen zwei von drei Entscheidern in Deutschland den alternativen Aufbau einer europäischen Cloud-Infrastruktur nach dem Modell Gaia-X. Ziel ist es, sich aus der Abhängigkeit außereuropäischer Cloud-Anbieter zu befreien. Frühestens Anfang 2021 soll das von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Bildung und Forschung ins Leben gerufene Projekt in den Livebetrieb starten und die Grundlage für eine europäische Datensouveränität schaffen.
Bis es soweit ist, gilt es für deutsche Unternehmen bei der Auswahl ihrer Cloud- und Service-Anbieter genauer hinzuschauen und neben Preis und Qualität auch den Datenstandort im Blick zu haben. Die united hoster High-Tech-Rechenzentren in Frankfurt und Köln verfügen über ausreichend Kapazität, um Hosting auf höchstem europäischen Qualitäts- und Sicherheitslevel zu gewährleisten. Rund-um-die-Uhr-Monitoring durch erfahrene Systemtechniker, sowie eigene Systeme mit Hochleistungs-Glasfaseranbindung an internationale Internet-Knoten verschiedener Carrier sind ebenso selbstverständlich, wie eine nachhaltige Ressourcen-Nutzung. Die united hoster Rechenzentrumsinfrastruktur wurde nach ökologischen Gesichtspunkten geplant und umgesetzt. Es werden ausschließlich Komponenten mit erstklassigen Effizienzwerten verbaut. Dies gilt insbesondere für die USV- und Klimatisierungssystem. Durch Öko-Strom können aktuell bis zu 1500 Tonnen CO² pro Jahr eingespart werden.
Ganz gleich, ob Unternehmen Ihren eigenen Server outsourcen wollen oder auf einen vorkonfigurierten Server zurückgreifen möchten: Die erfahrene IT-Architekten von united hoster beraten Kunden persönlich und professionell zu allen Fragen rund um das Thema: IT aus dem Rechenzentrum.
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