Die EU Kommission rüttelt am „CBD legal“
CBD kaufen könnte bald illegal werden, wenn die EU Komission so weiter macht:
Die Exekutive der Europäischen Union änderte ihre Haltung bezüglich der Art und Weise, wie die EU-Länder über die Änderungen der Cannabis-Terminplanung der Weltgesundheitsorganisation im Dezember abstimmen sollen, hat der Onlineshop für CBD, CBD-Kaufen.com vom Online Magazin „Hemp Industry Daily“ erfahren. Damit bringt sie die langjährige Produktplanung hunderter Unternehmen in Gefahr, die sich nun vor einem juristischen Marathonlauf sehen.
Die Entwicklung folgt auf die Ankündigung der Europäischen Kommission, die ihre vorläufige Ansicht verkündet, dass CBD, das aus den blühenden Spitzen der Cannabis sativa L.-Pflanze extrahiert wird, nach einem Vertrag der Vereinten Nationen von 1961 als Betäubungsmittel betrachtet werden sollte.
Sollte die neue Haltung der Kommission formell angenommen werden, würde die aus Hanf gewonnene CBD nicht mehr als Lebensmittel betrachtet werden können, würde nicht in den Geltungsbereich der Novel-Food-Verordnung des Blocks fallen und könnte vom EU-Markt komplett verboten werden.
Dies würde den Markt für die Arzneimittel-Industrie ebnen, das bisher als gefahrenfrei geltende CBD als verschreibungspflichtiges Medikament zulassungspflichtig zu machen.
– Das EUGH bestätigte Nutzhanf in Lebensmitteln bereits 2009
Dabei sind Nutzhanfprodukte, wie das EuGH bereits 2009 in der Streitsache T-234/06 feststellte, schon lange Teil von Lebensmitteln:
“ (19) Zunächst ist festzustellen, dass der Begriff „Cannabis“, wie die Beschwerdekammer in Randnr. 22 der angefochtenen Entscheidung ausgeführt hat, drei mögliche Bedeutungen hat. Erstens bezieht er sich auf eine Hanfpflanze, deren gemeinsame Marktorganisation gemeinschaftlich geregelt ist und deren Erzeugung in Bezug auf den Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), den Cannabis-Wirkstoff, sehr strengen Rechtsvorschriften unterliegt. Dieser Wirkstoff darf einen Grenzwert von 0,2 % nicht übersteigen (vgl. Art. 5a der geänderten Verordnung [EG] Nr. 1251/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [ABl. L 160, S. 1] und Art. 7b Abs. 1 sowie die Anhänge XII und XIII der Verordnung [EG] Nr. 2316/1999 der Kommission vom 22. Oktober 1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1251/1999 [ABl. L 280, S. 43] in der durch die Verordnung [EG] Nr. 206/2004 der Kommission vom 5. Februar 2004 [ABl. L 34, S. 33] geänderten Fassung). Zweitens bezieht sich der Begriff „Cannabis“ auf einen Suchtstoff, der in vielen Mitgliedstaaten verboten ist. Drittens bezeichnet er eine Substanz, deren mögliche therapeutische Verwendung derzeit, wie sich aus der Antwort der Europäischen Kommission auf die schriftliche Anfrage E-0039/02 vom 23. Januar 2002 (ABl. C 147 E, S. 232) ergibt, diskutiert wird.
20 Gemäß zwei vom HABM vorgelegten wissenschaftlichen Studien wird Cannabis, das auch als „Hanf“ bezeichnet wird, im Lebensmittelbereich in verschiedenen Formen (Öle, Kräutertees) und in unterschiedlichen Zubereitungen (Tees, Teigwaren, Backwaren, Getränke mit oder ohne Alkohol usw.) verwendet. Dies wird durch die von der Streithelferin vorgelegte Dokumentation bestätigt, in der festgestellt wird, dass Hanf zur Herstellung bestimmter Lebensmittel und bestimmter Getränke verwendet werde. Toxikologische Untersuchungen dieser Erzeugnisse haben ergeben, dass diese eine sehr niedrige, weit unter dem genannten Schwellenwert von 0,2 % liegende THC-Konzentration besitzen und daher keine bewusstseinsverändernden Wirkungen entfalten.
21 Schließlich geht entgegen dem Vorbringen des Klägers aus Art. 4 der Richtlinie 88/388 hervor, dass die Verwendung von Aromen, die keine toxikologisch gefährliche Menge irgendeines Elements oder Stoffes enthalten, zulässig ist.
22 Aus diesen Feststellungen ergibt sich entgegen dem Vorbringen des Klägers erstens, dass sich der Begriff „Cannabis“ nicht nur auf Betäubungsmittel und bestimmte Heilsubstanzen bezieht, und zweitens, dass Hanf bei der Herstellung von Lebensmitteln und Getränken rechtmäßig verwendet wird. Daher ist unter Berücksichtigung dieser Feststellungen zu prüfen, ob die Wortmarke CANNABIS für die von ihr erfassten Waren der Klassen 32 und 33 des Nizzaer Abkommens beschreibend ist.“
Keine Novel Foods mehr?
Der EU-Katalog für neuartige Lebensmittel wurde im Januar 2019 aktualisiert, um aus Hanf gewonnene Cannabinoide, einschließlich der CBD, aufzunehmen. Die Bezeichnung bedeutet, dass Hersteller ihre CBD-Ergänzungsmittel und essbaren Produkte auf ihre Verbrauchersicherheit hin bewerten lassen und bei den EU-Behörden die Erlaubnis für das Inverkehrbringen einholen müssen.
Die EU-Behörden haben mehr als 50 Anträge für die Zulassung von aus Hanf gewonnenen Produkten, insbesondere CBD, als neuartige Lebensmittel erhalten.
Die Prüfung dieser Anträge wurde nun allerdings ausgesetzt, und Briefe mit der neuen vorläufigen Haltung des EU-Exekutivorgans zur extrahierten CBD wurden am 3. und 10. Juli an die betroffenen Novel-Food-Antragsteller geschickt, sagte ein Kommissionssprecher gegenüber Hemp Industry Daily.
Der Kommissionssprecher, der nicht befugt war, seinen Namen zu nennen, teilte der Hemp Industry Daily mit, dass die Behörde die CBD-Antragsteller über ihre vorläufige Stellungnahme informiert und bis Anfang September um Kommentare gebeten habe.
Er ging nicht näher darauf ein, wie bald nach Ablauf der Frist im September die Antragsteller mit einer Antwort über die Gültigkeit ihrer Anträge rechnen können.
Großbritannien hält am Novel-Food-Status fest
Die britische Food Standards Agency sagte, das Innenministerium habe seine Ansicht nicht geändert, dass die CBD-Extrakte selbst nicht als Betäubungsmittel gelten.
In Übereinstimmung mit früheren Plänen wird die FSA ab Januar 2021, nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit, mit der Annahme von Anträgen für neuartige Lebensmittel beginnen, sagte Lisa Nelson, die leitende Kommunikationsbeauftragte der Behörde, gegenüber Hemp Industry Daily.
„Die Europäische Kommission bleibt bis zu diesem Zeitpunkt der Weg für formelle Einreichungen“, sagte Nelson.
Verwirrendes Timing
Während die Haltung der Kommission, „die CBD als Betäubungsmittel zu behandeln“, an sich nicht schockierend ist, „ist es äußerst rätselhaft, warum sie jetzt diese Position vertreten“, sagte Eveline Van Keymeulen, eine in Paris ansässige Anwältin von Allen & Overy.
Laut Van Keymeulen findet sich ein Präzedenzfall für die Haltung der Kommission zur CBD im Vorschlag der Europäischen Kommission, wie die EU-Länder im Dezember über die Empfehlungen der WHO zur Cannabisplanung abstimmen sollten.
„Was sehr überraschend ist, ist der Zeitpunkt“, sagte Van Keymeulen. „Wir haben seit zwei Jahren den Status von Novel Food, und nachdem wir mit so vielen Mitgliedsstaaten und Behörden interagiert und den [Novel Food]-Katalog mehrmals aktualisiert haben, ist das, was sie jetzt tun, ein totaler Rückzieher“.
„Niemand weiß wirklich, warum die Europäische Union Hanf-Extrakte überhaupt verbieten will – was das endgültige Ende der Hanf-Lebensmittelindustrie mit Ausnahme der Hanfsamen bedeuten würde“, sagte Kai-Friedrich Niermann, ein in Deutschland ansässiger Anwalt, der sich auf CBD- und Cannabis-Regelungen spezialisiert hat. „Das kann nicht die Lösung sein und das kann nicht die Zukunft sein“.
Niermann, ein Mitglied der European Industrial Hemp Association, sagte, er glaube, dass die Lobbying-Bemühungen der EIHA die Kommission dazu bewegen würden, eine für die Hanfindustrie günstigere Haltung einzunehmen.
Vereinte EU-Haltung?
Später in diesem Jahr werden die 53 Mitgliedsstaaten der U.N. Commission on Narcotic Drugs (CND) darüber abstimmen, ob die Art und Weise, wie Cannabis und verwandte Substanzen in zwei internationalen Betäubungsmittelkonventionen erfasst werden, revidiert werden soll.
Im Dezember 2019 gab die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine einheitliche Position zu den WHO-Planungsempfehlungen heraus, wonach die zur Abstimmung über die CND berechtigten EU-Mitgliedsstaaten drei der sechs cannabisbezogenen Änderungen unterstützen sollten.
Zu den WHO-Empfehlungen, die die Kommission nicht unterstützte, gehörten zwei, die sich speziell auf die CBD bezogen:
Empfehlung 5.4: Streichung von Cannabisextrakten und -tinkturen aus Anhang I des Übereinkommens von 1961.
Empfehlung 5.5: Hinzufügung einer Fußnote, die besagt, dass „Zubereitungen, die überwiegend Cannabidiol und nicht mehr als 0,2% Delta-9-Tetrahydrocannabinol enthalten, nicht unter internationaler Kontrolle stehen“.
Zu diesen beiden Fragen schlug die Europäische Kommission vor, dass die EU-Länder „den Standpunkt einnehmen, dass die Empfehlung nicht zur Abstimmung gestellt und eine weitere Bewertung durch die WHO verlangt werden sollte“.
Es scheint nun, dass die Haltung der Kommission zu den sechs WHO-Empfehlungen revidiert wird. In Beantwortung einer Frage, ob die Vorschläge der Kommission vom Dezember 2019 weiterhin gültig seien, sagte ein Sprecher der Kommission gegenüber Hemp Industry Daily: „Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag für einen Standpunkt der Union, der vom Rat vor der Abstimmung im Dezember angenommen werden soll.
Die Europäische Union als Block hat Beobachterstatus in der CND, kann aber nicht abstimmen.
„Die Position der Union … sollte von den Mitgliedstaaten, die im Dezember 2020 Mitglieder der CND sein werden, zum Ausdruck gebracht werden, indem sie innerhalb der CND gemeinsam im Interesse der Union handeln“, sagte der Sprecher.
Wenn der CND im Dezember abstimmt, werden 13 der 53 Länder, die ihre Stimme abgeben, Mitglieder der Europäischen Union sein: Österreich, Belgien, Kroatien, die Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Niederlande, Polen, Spanien, Schweden.
Vor der Abstimmung hat der CND eine Reihe von Sitzungen anberaumt, um sich über die von der WHO vorgeschlagenen Terminänderungen zu beraten. Die Empfehlungen 5.4 und 5.5 wurden bei einem virtuellen Treffen am 24. und 25. Juni diskutiert. Während dieses Treffens schwiegen die meisten der anwesenden EU-Mitgliedsländer.
Ein zweites „thematisches Treffen“ ist für den 24. bis 25. August virtuell geplant.
Entscheidende Gerichtsentscheidung
Das Schicksal der CBD auf dem europäischen Markt liegt möglicherweise nicht bei der Europäischen Kommission, sondern bei einem kritischen Gerichtsurteil, das vor Ende des Jahres ergehen soll.
Der so genannte Kanavape-Fall hatte seinen Ursprung in einem Streit in Frankreich über die Vermarktung eines CBD-Vape-Produkts, dessen Inhalt aus der Tschechischen Republik importiert wurde.
Zwei Kanavape-Mitarbeiter wurden von einem Gericht in Marseille wegen einer Straftat mit der Begründung verurteilt, dass das CBD-Öl in dem von ihnen vermarkteten Produkt aus der gesamten Hanfpflanze, einschließlich der Blätter und Blüten, gewonnen wurde – was nach französischem Recht verboten ist.
Im Mai sagte ein Berater des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass Frankreichs Verbot der Vermarktung von aus Hanf gewonnenen CBD-Produkten im Widerspruch zum EU-Recht über den freien Warenverkehr stehe. Der Generalanwalt begründete seine unverbindliche Stellungnahme vor allem damit, dass aus Hanf gewonnene CBD-Produkte nicht als Betäubungsmittel eingestuft und daher durch das Freizügigkeitsprinzip der EU geschützt sind.
Das Urteil des Gerichtshofs zu dem Fall wird für diesen Herbst, also bereits im September, erwartet. In der Mehrzahl der Fälle folgt das Gericht der Meinung des Generalanwalts.
„Obwohl ein solches Urteil die Kommission nicht direkt daran hindern mag, ihre konservative Sichtweise beizubehalten, wäre es sehr schwer, diese Position – die den EU-Markt für CBD-Lebensmittel effektiv abschotten würde – mit den in der Stellungnahme der AG dargelegten Grundsätzen in Einklang zu bringen“, sagte Van Keymeulen.
„Da ich nicht glaube, dass die Position der Kommission auf lange Sicht tragfähig ist, und diese Position immer schwieriger zu verteidigen sein wird, je mehr wissenschaftliche Beweise über die CBD verfügbar werden, würde ich den Unternehmen generell empfehlen, mit der Vorbereitung ihrer Anträge für neuartige Lebensmittel fortzufahren und insbesondere die Studien fortzusetzen, die notwendig sind, um die Sicherheit der CBD in Lebensmitteln zu beweisen“, sagte sie.
„Wenn Unternehmen noch nicht mit dem Antragsverfahren begonnen haben und auf der Seite der Vorsicht irren wollen, sollten sie vielleicht das Urteil des CJEU und die Abstimmung des CND im Dezember abwarten – in der Hoffnung, dass die Abstimmung nicht noch einmal verschoben wird -, um einen besseren Eindruck von der vor ihnen liegenden Richtung zu bekommen“. In jedem Fall wird es spannend für alle, die CBD kaufen.
CBD-kaufen.com ist der Onlineshop für Vollspektrum Hanf-Extrakte. Als einer der ersten Onlineshops für Cannabidiol im Internet hat es sich CBD-kaufen.com zur Aufgabe gemacht, Beste CBD-Öl Qualität zu unschlagbaren Preisen verfügbar zu machen.
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