StartHobby und FreizeitMeldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren - Verbraucherfrage der Woche...

Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Marla D. aus Darmstadt:
Ich habe eine Katze. Jetzt habe ich gehört, dass es eine Meldepflicht gibt, wenn mein Tier an Corona erkrankt sein sollte. Was genau bedeutet das?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Aktuell herrscht in Deutschland ein Haustier-Boom: Das Interesse an Hund, Katze und Co ist während der Corona-Pandemie stark angestiegen. Leider können sich aber auch Tiere mit Corona anstecken. Um die Forschung rund um Covid-19 voranzutreiben und mehr über Vorkommen, Ausbreitung und Übertragung der Krankheit zu erfahren, hat die Bundesregierung nun eine Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren eingeführt. Diese gilt seit 14. Juli 2020. Bisher ist bekannt, dass sich Frettchen, Goldhamster, Katzen und selten auch Hunde mit dem Virus anstecken können. Wichtig zu wissen: Es besteht keine Pflicht, sein Haustier testen zu lassen. Wenn beispielsweise die Katze aber Krankheitssymptome wie Niesen oder Lethargie zeigt, kann ein Test sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn sich eine Person aus dem Haushalt mit dem Virus infiziert hat. Bei einem positiven Ergebnis meldet dann entweder der Tierarzt oder das Labor die Infektion an die zuständige Behörde, etwa das Veterinäramt. Übrigens: Die Kosten für einen Corona-Test müssen die Halter selbst übernehmen – außer das Veterinäramt hat den Test angeordnet. Der Test funktioniert wie beim Menschen: Der Tierarzt nimmt einen Rachenabstrich, wenn nötig unter Narkose. Die weiteren Schritte finden dann in Absprache mit dem Tierarzt statt. So sollten Tierhalter infizierte Tiere zum Beispiel nicht mehr nach draußen lassen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.379

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group